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Einkaufsbedingungen der Imprägnierwerk Wülknitz GmbH - Stand 08/2009

1. Bestellung
(1) Für alle Lieferungen sind ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen maßgebend. Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie besondere Bedingungen des Verkäufers, die mit unseren
Einkaufsbedingungen in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir uns ausdrücklich schriftlich damit
einverstanden erklärt haben. Falls der Verkäufer einzelne der nachfolgenden Bedingungen nicht
anerkennen will, muß er ausdrücklich schriftlich widersprechen.

(2) Annahme und Ausführung der Bestellung gelten als Anerkennung unserer Bedingungen, sofern nicht schriftlich widersprochen wurde.

(3) Nur schriftlich oder fernschriftlich von uns aufgegebene Bestellungen erkennen wird als verbindlich an. Mündlich erteilte Aufträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


2. Preise
Die in unserer Bestellung genannten Preise gelten als vereinbarte Festpreise. Die schließen Verpackungsund Abfertigungskosten ein.


3. Lieferzeit
(1) Die in der Bestellung genannten Liefertermine bzw. nach dem Kalender bestimmbaren Lieferfristen sind verbindlich, sofern der Verkäufer diesen nicht innerhalb von drei Tagen widersprochen hat. Im letzteren Fall wird der Vertrag erst wirksam, wenn die Imprägnierwerk Wülknitz GmbH die vom Verkäufer genannten Liefertermine oder Lieferfristen schriftlich bestätigt hat.

(2) Hält der Verkäufer die vereinbarten Liefertermine oder Lieferfristen nicht ein, kommt er ohne weitere Mahnung mit der Leistung in Verzug. Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins gilt eine Vertragsstrafe von 1 % des Vertragswertes pro angefangene Woche, maximal ein Betrag von 3.000,00 EUR als vereinbart. Darüber hinaus ist die Imprägnierwerk Wülknitz GmbH berechtigt, darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sofern der über die Vertragsstrafe hinausgehende Schaden nachgewiesen werden kann.

(3) Hat der Verkäufer den von der Imprägnierwerk Wülknitz GmbH in der Bestellung angegebenen
Lieferterminen bzw. Lieferfristen rechtzeitig widersprochen und wurde zwischen den Parteien ein neuer Termin oder eine neue Lieferfrist nicht verbindlich vereinbart, kommt der Verkäufer erst mit der Leistung in Verzug, sofern er von der Imprägnierwerk Wülknitz GmbH wegen seiner Vertragserfüllung angemahnt wurde. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheides im Mahnverfahren gleich. In diesem Fall treten die Folgen nach Absatz 2 nach Erhalt des Mahnschreibens, nach Zustellung der Klage oder Zustellung des Mahnbescheides ein.

(4) Hat die Imprägnierwerk Wülknitz GmbH den Verkäufer nach Fälligkeit der Leistungen erfolglos in angemessener Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt oder verweigert der Verkäufer die Leistung endgültig, so kann die Imprägnierwerk Wülknitz GmbH vom Vertrag zurücktreten und statt der Leistung die Vertragsstrafe als auch den darüber hinaus gehende Schaden gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Die Imprägnierwerk Wülknitz GmbH kann anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung auch vom Verkäufer den Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn deren Zweck wäre auch ohne Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden.

(5) Vorstehendes gilt nicht, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, seine Lieferpflichten wegen höherer Gewalt zu erfüllen.4. Versand und Rechnung Alle Lieferungen sind zwei Versandanzeigen unter genauer Inhaltsangabe sowie Anführung unserer Bestellnummer und unseres Bestelldatums beizufügen. Die Nichteinhaltung dieser Versandvorschriften berechtigt uns zur Verweigerung der Warenannahme oder Lagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Lieferanten, wenn uns dadurch die Identifizierung und Lieferung nicht möglich ist.
Wir erkennen eine Lieferung nur durch eine von uns quittierte Empfangsbescheinigung an; eine
Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit (vertragsgerechte Lieferung/Menge/Qualität) der Lieferung ist
jedoch damit nicht verbunden.
Anlieferungen haben grundsätzlich während der regelmäßigen Arbeitszeit zu erfolgen. Die Information darüber obliegt dem Lieferanten. Umfangreiche Anlieferungen bedürfen der Voranzeige. Rechnungen gelten nicht als Versandanzeige. Sie sind unabhängig von der Versandanzeige für jede Einzellieferung bei uns einzureichen. Rechnungen, bei denen Zeichen und Nummer unserer Bestellung fehlen, gelten bis zur Klarstellung durch den Lieferanten als nicht erteilt.


5. Zahlungen und Preise
Für die Bezahlung der Rechnung wird der Imprägnierwerk Wülknitz GmbH eine Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung eingeräumt. Die Preise gelten frei Verwendungsstelle, sofern nicht anders vereinbart. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen und auszuweisen.


6. Rücktritt
Die Imprägnierwerk Wülknitz GmbH ist berechtigt, wegen Ereignissen höherer Gewalt und
Betriebsstörungen, gleich welcher Art, die außerhalb ihres Willens liegen, wie z.B. Streik, Aussperrung, Kriegszustand, innere Unruhen und Umwälzung, Feuerschäden, Überschwemmungen, Rohstoff- und Brennstoffmangel, behördliche oder politische Maßnahmen u.ä., vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Verlängerung der Abnahmefrist zu verlangen. Dem Verkäufer stehen in diesen Fällen keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz zu.


7. Gewährleistung
(1) Der Verkäufer gewährleistet, daß der Liefergegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.

(2) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Sofern eine Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln - wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder - wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen bei gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist durch allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers wird vom Käufer ausdrücklich widersprochen.

(3) Ein Sachmangel liegt auch vor, sofern der Käufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert. Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können.

(4) Ist die gelieferte Sache mangelbehaftet, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(5) Entsteht dem Käufer durch die mangelhafte Lieferung der Ware ein Schaden, so kann er vom
Verkäufer Schadenersatz wegen Pflichtverletzung aus dem Vertrag verlangen.

(6) Hat der Käufer dem Verkäufer für die Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache eine angemessene Frist gesetzt und hält der Verkäufer diese Frist nicht ein, ist der Käufer berechtigt, wegen der nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Darüber hinaus ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer Schadenersatz oder Aufwendungsersatz wegen nicht oder nicht vertragsgerechter erbrachter Leistung zu verlangen.

(7) Der Käufer kann vom Verkäufer auch statt des Rücktrittes vom Vertrag den Kaufpreis mindern. Bei der Minderung wird der Kaufpreis in dem Verhältnis herabgesetzt, in welchem zur Zeit des
Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung kann durch Schätzung ermittelt werden.


8. Verjährung
Als Verjährungsfristen für sämtliche Ansprüche aus Bestellungen der Imprägnierwerk GmbH
einschließlich der Gewährleistungsansprüche gelten die aktuellen Verjährungsfristen nach BGB. Bei
Lieferungen, die zum Einbau in Bauwerke vorgesehen sind, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme des Bauwerkes.


9. Schutzrechte
Der Lieferant versichert, daß die gelieferte Ware frei von Rechten Dritter ist. Er stellt uns ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutz- und sonstiger Rechte frei.


10. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Einkaufsbedingungen der Imprägnierwerk Wülknitz GmbH nicht.


11. sonstige Bedingungen
Für alle hier nicht geregelten Angelegenheiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


12. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist die von uns angegebene Empfangsstelle, für Zahlungen Wülknitz. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht im Sitz der IWW GmbH, wenn der Lieferant ein Vollkaufmann, eine juristische Person oder ein Sondervermögen des öffentlichen Rechtes ist.
Es gilt das deutsche Recht.
 
 
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